Nicht alle Maßnahmen der städtischen Verwaltung zur Belebung des Innenstadtraumes sind mit den ästhetischen Empfindungen und dem Schutzbedürfnis der Einwohnerschaft vereinbar.
Nicht alle Maßnahmen der städtischen Verwaltung zur Belebung des Innenstadtraumes sind mit den ästhetischen Empfindungen und dem Schutzbedürfnis der Einwohnerschaft vereinbar.