Aller verehrter Kundschaft zur Kenntnisnahme anheimgegeben von A. Nitzsche Getränkehändler in Machern man muss nur machern dass die auf Initiative des Hofarbeiters (Problembär) entstandene Kuschelecke in Halle 12 mit angeschlossener Cocktailbar NICHT NUR vom Hofarbeiter betreten und weidlich genutzt werden darf sondern auch vom übrigen Personal außerhalb der Arbeitszeit sowie von der Kundschaft nach erfolgreicher Bezahlung und Verbringung der Waren in mitgebrachte Kraftfahrzeuge. Der Hofarbeiter ist nicht berechtigt Kundschaft aus diesem Bereich zu entfernen Ausnahme grobe Zuwiderhandlungen die Regeln 1-769 des Getränkemarktes sowie Menschenrechte bzw. Rechte des Chefs betreffend. Ende der Durchsage. Nitzsche, Chef