Umbenennung


Steg reif zur Namensänderung
Aufgrund eines Eilantrages zur Umbenennung des Straßenzuges (siehe Bild) hat die Europäische Union heute die beantragten Fördermittel bewilligt. Um Irritationen beim Postverkehr bzw. Überlastungen in den Adressstempeländerungsfilialen zu vermeiden, legt die Gemeinde folgendes in einer Durchführungsbestimmung fest: In einer sechsmonatigen Übergangsfrist, beginnend ab dem 1. Juli 2009, endend am 31. Dezember selbigen Jahres, behalten vorübergehend beide Namen ihre Gültigkeit. Ab dem 1. Januar 2010 fällt dann das w aus weg weg und st kommt stattdessen hinzu. Eine annähernd sichere Zustellung von Postartikeln kann ab diesem Zeitpunkt nur noch bei korrekter Angabe des neuen Namens gewährleistet werden.

Wir danken unserem Außenkorrespondenten S. aus B. für die knappe aber präzise Recherche.