Puppengericht


Man kommt sich wie Karl Stülpner vor,
wenn man als Angeklagter dem Puppengericht gegenüber steht. Die Anklage lautete auf Puppenverhetzung. Glücklicherweise hatte ich nur mündlich verhetzt – wodurch das Verfahren rasch in eine Pattsituation geriet. Puppen haben kein sehr langes Gedächtnis, und mit den weichen Stofffingern können sie auch nur wenig protokollieren (dauert zu lange). Jedenfalls hatte sowohl die Anklage als auch die Verteidigung nach ein paar Minuten schon vergessen, worum es überhaupt ging. Daher wollte man mich einfach pauschal wegen Ketzerei zu 10 Jahren Puppenhaus verurteilen. Glücklicherweise hatte ich von einem Mitangeklagten noch ein PGB (Pupperisches Gesetzbuch) zugesteckt bekommen, dessen § 1 lautet in etwa, daß man Puppe sein muß, um in den Genuß der Puppenparagraphen zu kommen. Tja. Glück gehabt: Verfahren mangels Puppenhaftigkeit eingestellt.